Allgemeine Reisebedingungen

(Stand 07.02.2017)

1. Anwendbarkeit
Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Abreiseort in der Schweiz (Flughafen, Car-Einsteigeort etc.) gelten. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Kraftakt kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Die Anmeldung geschieht schriftlich oder mündlich. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, inkl. der vorliegenden allgemeinen Reisebedingungen sowie allgemeinen Geschäftsbedingungen, für Sie und Kraftakt wirksam.
Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Kraftakt akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Anzahlung: Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch Kraftakt ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30% der Gesamtreisekosten, mindestens eine solche von CHF 300.– pro Person zu leisten. Bei Buchungen mit Linienflugtickets ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen. Für die Zahlung mit Kreditkarte kann Kraftakt einen angemessenen Zuschlag erheben.
Restzahlung: Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 4 Wochen vor Abreise bei Kraftakt einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Kraftakt die Reiseleistungen verweigern und die Annullierungskosten gemäss Ziff. 4 geltend machen. Wird die Reise weniger als 4 Wochen vor Abreise gebucht, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung sofort zu bezahlen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang der Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag spätestens 1-2 Wochen vor Reisebeginn zugestellt.
Bearbeitung und Reservation: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Kraftakt neben den erwähnten Preisen eine zusätzliche Gebühr für Bearbeitung/Reservation von CHF 50.– pro Bestätigung erheben kann. Für eine detaillierte, schriftliche Offerte kann Kraftakt eine Gebühr von CHF 50.– erheben.
Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen muss sich Kraftakt vorbehalten, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Dies kann namentlich in folgenden Fällen der Fall sein: 1. Tarifänderungen von Transportunternehmungen (z.B. Treibstoffzuschläge) / 2. Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren) / 3. Wechselkursänderungen / 4. Staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Falls Kraftakt die angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder uns im gleichen Zeitraum schriftlich mitzuteilen, dass Sie an einer von Kraftakt vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.

4. Änderungen/Annullierungen
Änderungen: Wenn Sie eine Änderung resp. Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Kraftakt schriftlich, per Post oder E-Mail mitteilen. Kraftakt erhebt für Änderungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, max. CHF 200.– pro Dossier. Nach Beginn der Annullierungsfristen können zusätzlich die Bedingungen gem. Ziff. 4 geltend gemacht werden.
Annullierungen: Annullierungen haben in jedem Fall schriftlich (per Post oder E-Mail) zu erfolgen. Wir bitten Sie zudem, bei Annullierung weniger als 31 Tage vor Abreise, uns vorgängig telefonisch zu informieren. Massgebend zur Berechnung der Annullierungs- bzw. Änderungsspesen ist das Eingangsdatum der schriftlichen Erklärung bei Kraftakt. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
Annullierungskosten: Bei Annullierung bis 46 Tage vor Abreise erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, max. CHF 200.– pro Dossier, zuzüglich der Prämie einer allfällig abgeschlossenen Versicherung sowie der Buchungsgebühr.
Treten Sie später als 46 Tage vor dem Abreisedatum einer Reise zurück, so erhebt Kraftakt zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr, der Versicherungsprämie und der Buchungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises: 45 bis 31 Tage vor Abreise = 30%, 30 bis 15 Tage vor Abreise 40%, 14 bis 8 Tage vor Abreise 50%, 7 bis 3 Tage vor Abreise 80%, 2 bis 0 Tage vor Abreise / Fernbleiben ohne Abmeldung («no –show») 100%, Sonderkonditionen 100% ab Rechnungsdatum. Bei Flügen, Kreuzfahrten, Fährbuchungen sowie weiteren Drittleistungen gelten zum Teil spezielle Annullierungsbedingungen. Mit der schriftlichen Annullierung sind bereits erhaltene Reisedokumente vollständig zurückzusenden.
Verpasst ein Passagier den Rückflug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht und allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Passagiers. Dies gilt insbesondere auch für Fälle von Flugplanänderungen.
Annullierungskostenversicherung: Kraftakt bietet keine Annullierungskostenversicherung an. Im Falle einer Annullierung nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziff. 4. Es ist einzig und alleine Ihre Sache, die entsprechenden Kosten bei Ihrer Versicherung geltend zu machen.
Ersatzperson: Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei Kraftakt grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind folgende Voraussetzungen zu beachten: - Die Ersatzperson muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. - Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung ebenfalls. - Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass-, Visa-, Impfund Gesundheitsvorschriften). - Die Bearbeitungsgebühr (Ziff. 4) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und die Ersatzperson zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie die Ersatzperson zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse (gesetzliche Vorschriften usw.) nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 4).

5. Programmänderungen
Kraftakt behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaft, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Kraftakt bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Kraftakt orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen.

6. Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise
Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen: Kraftakt ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Kraftakt Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 4 und weitere Schadenersatzforderungen.
Mindestteilnehmerzahl: Beteiligen sich an einer Reise weniger als 15 Erwachsene oder als eine im Prospekt oder Flyer vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Kraftakt die Reise bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall zahlt Ihnen Kraftakt den bereits bezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Höhere Gewalt, Streik: Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen oder Streiks können Kraftakt veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie Kraftakt so rasch als möglich und ist bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser Ersatzreise teil, wird der bereits bezahlte Reisepreis an die Ersatzreise angerechnet, eine allfällige Preisdifferenz wird Ihnen zurückerstattet. Nehmen Sie an der Ersatzreise nicht teil bzw. kann Kraftakt keine Ersatzreise anbieten, wird Ihnen der bezahlte Reisepreis unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
Reiseabsagen aus anderen Gründen durch Kraftakt: Kraftakt ist berechtigt, Reisen aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich orientiert.

7. Programmänderungen oder Leistungsausfälle während der Reise
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Kraftakt eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen.
Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind, ab, wird Ihnen Kraftakt, die örtliche Kraftakt-Vertretung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Kraftakt vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Leistungen.

8. Vorzeitiger Abbruch der Reise durch Sie
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern diese Kraftakt nicht belastet werden.
In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen Kraftakt, die Kraftakt-Reiseleitung bzw. die örtliche Kraftakt-Vertretung oder der Leistungsträger so weit als möglich bei der Rückreise behilflich sein.

9. Beanstandungen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Kraftakt-Reiseleitung, der örtlichen Kraftakt-Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.
Die Kraftakt-Reiseleitung, die örtliche Kraftakt-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Ist dies nicht möglich oder erfolgt die Abhilfe nur ungenügend, so müssen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Kraftakt-Reiseleitung, der örtlichen Kraftakt-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen lassen, wozu die genannten Stellen verpflichtet sind. Diese sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
Sofern innert angemessener Frist (48 Stunden) keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von Kraftakt ersetzt, vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziff. 9) verlangt.
Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der Kraftakt-Reiseleitung bzw. der örtlichen Kraftakt-Vertretung oder des Leistungsträgers sind spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich und mit eingeschriebenem Brief bei Kraftakt einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

10. Haftung
Kraftakt entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten, soweit es der Kraftakt-Reiseleitung, der örtlichen Kraftakt-Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden ihrerseits vorliegt. Die Haftung von Kraftakt ist jedoch auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Kraftakt übernimmt keine Haftung, falls in Folge von Flugverspätung oder Streik Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haftet Kraftakt nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die Kraftakt nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
Lokale Veranstaltungen und Ausflüge: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogrammes können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grossen Höhen, besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Kraftakt kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.
Unfälle und Erkrankungen: Kraftakt übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern dieser von Kraftakt oder einem von Kraftakt beauftragten Leistungsträger schuldhaft verursacht wurde und unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche im entsprechenden Umfang an Kraftakt abtreten. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von Kraftakt ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Kraftakt auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden ist absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
Wertgegenstände etc.: Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall unbewacht oder unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch haftet Kraftakt nicht.
Kraftakt haftet nicht für Schäden, welche Reisende oder Teilnehmer anderen Reisenden oder Teilnehmern, der Reiseleitung resp. Dritten zufügen. In diesen Fällen haftet der Schaden verursachende Reisende oder Teilnehmer allein. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.

11. Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Kraftakt empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäckversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung sowie Extra-Rückreisekostenversicherung. Wir verweisen auf die Versicherungsvorschläge der Europäische Reiseversicherungs AG.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für Schweizer Bürger sind diese bei der Reiseausschreibung aufgeführt. Bürger anderer Herkunftsländer erkundigen sich beim betreffenden Konsulat über die für sie geltenden Bestimmungen.
Sie sind selber dafür verantwortlich, dass Ihre Reisedokumente gültig sind. Sollte Ihnen die Aus- bzw. Einreise wegen Nichterfüllung der Einreise-, Visa- oder Gesundheitsvorschrift verweigert werden, ist Kraftakt berechtigt, Ihnen die dadurch entstandenen Mehrkosten (z.B. Extra-Rückflug) in Rechnung zu stellen. Ansonsten gelten die Annullierungskosten gemäss Ziff. 4.

13. Ombudsman
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Kraftakt, wo Sie ihre Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erteilen.
Die Adresse des Ombudsman lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, CH-8038 Zürich, [email protected]

14. Schlussbestimmung und Gerichtsstand
Zusätzlich zu den hier vorliegenden "Allgemeinen Reisebedingungen" gelten unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".
Unsere Geschäftstätigkeit und somit das Verhältnis zwischen Kunde und Kraftakt basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht.

Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist für Klagen des Kunden das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien zuständig, für Klagen von Kraftakt das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei. Als Konsumentenverträge gelten Verträge über Leistungen, die für die persönlichen oder familiären Bedürfnisse des Kunden bestimmt sind. Bei allen anderen Streitigkeiten gilt das für Burgdorf zuständige Gericht als ausschliesslicher Gerichtsstandort.

Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein, berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.